Die Kaufnebenkosten beim Hauskauf

Stand: 20.03.2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten
Kaufvertrag unterzeichnen

Mit dem Kaufpreis allein ist es nicht getan. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, kommen unvermeidbare Zusatzkosten auf Sie zu: die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese können – je nach Bundesland und Involvierung eines Maklers – bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen und sollten zwingend aus Eigenkapital finanziert werden.

Welche Kaufnebenkosten fallen an?

Die Kaufnebenkosten setzen sich üblicherweise aus drei bis vier zentralen Posten zusammen:

Kostenpunkt Anteil vom Kaufpreis
Notar und Grundbuchamt ca. 1,5 % bis 2,0 %
Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 % (je nach Bundesland)
Maklerprovision (falls beauftragt) In der Regel 3,57 % für den Käufer

1. Notar- und Grundbuchkosten

Ein Immobilienkauf in Deutschland ist nur mit einer notariellen Beurkundung rechtskräftig. Der Notar entwirft den Kaufvertrag, verliest ihn beim Beurkundungstermin und leitet anschließend die Umschreibung im Grundbuch ein. Die Eintragung einer Grundschuld für Ihre finanzierende Bank schlägt hierbei ebenfalls zu Buche. Rechnen Sie insgesamt mit etwa 2 Prozent des Kaufpreises.

2. Die Grunderwerbsteuer

Sobald Sie ein Grundstück oder ein Haus kaufen, hält das Finanzamt die Hand auf. Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache und variiert stark. Während Sie in Bayern und Sachsen günstige 3,5 Prozent zahlen, rufen Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder das Saarland den Spitzensteuersatz von 6,5 Prozent auf.

Unser Tipp: Die Grunderwerbsteuer fällt in der Regel wenige Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags an. Erst wenn Sie diese beglichen haben, stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die endgültige Umschreibung im Grundbuch benötigt.

3. Maklerprovision

Wird die Immobilie über einen Makler vermittelt, fällt eine Courtage an. Seit Ende 2020 gilt bundesweit das Gesetz zur Halbteilung der Maklerprovision: Der Käufer darf nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Meist einigen sich die Parteien auf jeweils 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) des Kaufpreises.

Fazit: Keine bösen Überraschungen erleben

Beispiel: Bei einem Haus in NRW für 400.000 Euro müssen Sie mit ca. 26.000 Euro Steuer, 8.000 Euro Notarkosten und (bei Makler) über 14.000 Euro Provision rechnen. Das ergibt rund 48.000 Euro an unvermeidlichen Nebenkosten. Dieses Geld wird nicht vom Darlehen abgedeckt, sondern muss von Ihnen als Eigenkapital auf das Konto gelegt werden.

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