Der Staat und die Bundesländer greifen Immobilienkäufern und Bauherren in unterschiedlichster Form finanziell unter die Arme. Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum, energetische Sanierungen und umweltfreundlichen Neubau massiv zu unterstützen. Das Problem: Der Dschungel aus KfW-Programmen, BAFA-Zuschüssen und regionalen Förderbanken ist komplex und ändert sich quasi minütlich.
Die wichtigsten Förderprogramme im Überblick
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Das Standard-Programm für alle, die eine selbstgenutzte Immobilie kaufen oder bauen möchten. Die KfW vergibt hier extrem zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 € völlig unabhängig von Energieeffizienzklassen.
Wohneigentum für Familien (300)
Familien mit unteren bis mittleren Einkommen erhalten exzellente Zinsverbilligungen beim Neubau (bzw. Erstkauf) von hochgradig klimafreundlichen Gebäuden. Abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder.
Klimafreundlicher Neubau (297, 298)
Wer besonders effizient baut (EH40 Standard und mehr), wird massiv belohnt. Hier fließen die zinsgünstigsten Kredite der KfW. Die Hürden bezüglich Ökobilanz und Nachhaltigkeits-Zertifikaten (QNG) sind jedoch streng.
Energieeffizient Sanieren (261)
Sie kaufen einen Bestand-Altbau und wollen tiefgreifend sanieren? Die KfW lockt mit Krediten bis 150.000 € pro Wohneinheit sowie enormen Tilgungszuschüssen (Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen!).
Länderspezifische Förderungen (L-Bank, NRW.Bank etc.)
Oft vergessen Käufer die regionale Ebene. Jedes Bundesland hat seine eigene Förderbank. In Baden-Württemberg vergibt beispielsweise die L-Bank die "Z15-Darlehen", die besonders kinderreiche Familien und Schwellenhaushalte extrem stark subventionieren (teilweise Zinsen um die 1%). Die BayernLabo, die NRW.Bank oder die M-Bank (McPomm) haben ähnliche Programme. Der Teufel steckt hier jedoch in der Antrag-Bürokratie – ein Fehler kann die komplette Förderung kosten.
Wann muss ich die Fördermittel beantragen?
Die Goldene Regel der Förderung: Anträge müssen zwingend GESTELLT (und oft bewilligt) werden, BEVOR Sie Verträge unterschreiben.
Wenn Sie den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, bevor Sie die KfW- oder Landesprogramme über die finanzierende Hausbank beantragt haben, verfällt der gesamte Förderanspruch unwiderruflich ("Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns").
Machen Sie den Fördermittel-Check!
Wissen Sie, auf welche Programme Sie Anspruch haben? Nutzen Sie unsere automatisierte Abfragestrecke, um Ihre Chancen sofort zu prüfen, und lassen Sie uns die Anträge für Sie übernehmen.
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